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Wasser-Anschlussgebühren


Für Sie als (werdende) Hauseigentümer/in, Architekt/in können diese Informationen hilfreich sein.

Haus im Rohbau
Nach Baubeginn wir ein Teil der Anschlussgebühren zur Zahlung fällig.

Unter Anschlusskosten verstehen wir: Zuleitungskosten plus Anschlussbeitrag

Grundsätzlich gilt:

Zuleitungskosten
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Sanitärfirma.

Anschlussbeitrag
Grundquote für jeden Anschluss Fr. 500.--

Gebäudezuschlag 1 % des Gebäudewertes

(bei Umbauten wird der Gebäudezuschlag nur auf dem die Summe von
Fr. 25'000.-- übersteigenden Betrag berechnet)
 
Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen Auszug_aus_dem_Wasserreglement-HP.pdf (168.1 kB)


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