Wasser-Anschlussgebühren
Für Sie als (werdende) Hauseigentümer/in, Architekt/in können diese Informationen hilfreich sein.
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 Nach Baubeginn wir ein Teil der Anschlussgebühren zur Zahlung fällig. |
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Unter Anschlusskosten verstehen wir: Zuleitungskosten plus Anschlussbeitrag Grundsätzlich gilt: Zuleitungskosten Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Sanitärfirma. Anschlussbeitrag Grundquote für jeden Anschluss Fr. 500.-- Gebäudezuschlag 1 % des Gebäudewertes (bei Umbauten wird der Gebäudezuschlag nur auf dem die Summe von Fr. 25'000.-- übersteigenden Betrag berechnet)
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| Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen Auszug_aus_dem_Wasserreglement-HP.pdf (168.1 kB) |
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