Abwasser-Anschlussgebühren

Für Sie als (werdende) HauseigentümerIn oder ArchitektIn können diese Informationen hilfreich sein

Unter Anschlussgebühren verstehen wir: Kosten für die Anschlussleitung plus Anschlussbeitrag

Grundsätzlich gilt:

Kosten für die Anschlussleitung
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Baufirma.

Anschlussbeitrag
es gibt keine Grundquote

Gebäudebeitrag beträgt 2,4 % des Gebäudeneuwertes

Nachzahlungen
Eine Wertvermehrung aufgrund baulicher Veränderungen erzeugt eine Nachzahlung von 2,4 %,
jedoch nur auf dem die Summe von Fr. 50'000.-- übersteigenden Betrag.
Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen
Auszug_aus_dem_Abwasserreglement_2015.pdf (PDF, 161.61 kB)