Installationskontrolle


Elektrische Anlagen müssen in regelmässigen Abständen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) überprüft werden.

Abgenutzte oder defekte Installationen können die Sicherheit von Personen gefährden oder Brände verursachen. Es liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, die periodischen Kontrollen seiner Anlagen auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Die Netzbetreiberin Dorfkorporation Ebnat-Kappel hat die gesetzliche Pflicht die Fälligkeit der periodischen Kontrolle überwachen und den Sicherheitsnachweis (SiNa) anfordern.

Die Aufbewahrungspflicht des Nachweises liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Der Sicherheitsnachweis (SiNa) muss bis zur nächsten Kotrolle aufbewahrt werden.

Hier können Sie die gesetzlichen Grundlagen nachschlagen.