Wasser-AnschlussgebührenFür Sie als (werdende) Hauseigentümer/in, Architekt/in können diese Informationen hilfreich sein. | |
| |
Unter Anschlusskosten verstehen wir: Zuleitungskosten plus Anschlussbeitrag Grundsätzlich gilt: Zuleitungskosten Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Sanitärfirma. Anschlussbeitrag Einmalige Grundquote für jeden Anschluss Fr. 500.-- Gebäudezuschlag 1 % des Gebäudeneuwertes (bei Umbauten wird der Gebäudezuschlag nur auf dem die Summe von Fr. 50'000.-- übersteigenden Betrag berechnet) | |
Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen Auszug_aus_dem_Wasserreglement_2015.pdf (129.7 kB) |